Salafisten-Moschee in Vöcklabruck?

Wie Bosniaken mit „taqīya“ seit fünf Jahren in Vöcklabruck (OÖ) illegal eine Moschee betreiben

Das Wort Integration existiert in Österreich scheinbar nur auf dem Papier. Im Alltag findet Integration praktisch nicht statt. Vor allem bei jenen Zuwanderern nicht, die mit eigenen politischen Vorstellungen nach Österreich gekommen sind. Die muslimischen Bosnier oder – wie sie sich selbst neu bezeichnen – „Bosniaken“ [2] sind eine solche Gruppe. Viele von ihnen sind nicht bereit, die Spielregeln der österreichischen Gesellschaft und die österreichischen Gesetze zu akzeptieren oder, schlimmer noch, sie operieren im Auftrag des Herkunftslandes [3].

Ein solcher bosniakischer Verein gründete sich am 7.1.2005 im Großraum Vöcklabruck. Er nannte sich zunächst „Bosnisch-Österreichischer Kulturverein Vöcklabruck“ (ZVR-Zahl 606968101) und mietete ein Lokal in Attnang-Puchheim, trat jedoch in der Öffentlichkeit von Anbeginn unter der Bezeichnung „Džemat Vöcklabruck“ auf, wobei das arabisch-bosnische Wort „Džemat“ nichts anderes bedeutet als „islamische Glaubensgemeinde“ und stammverwandt ist mit „Džamija“, d.h. „Glaubensversammlung“ oder „Moschee“.
Wie bei allen diesen sogenannten Kulturvereinen ging es auch diesen bosnischen Muslimen weniger um Kultur, sondern um die Ausübung und Verbreitung ihrer hanafitischen und gelegentlich sogar stark salafistisch [4] geprägt erscheinenden Auslegung des Islam. Dies geht auch klar aus den Vereinsstatuten hervor, in denen neben der offenbar nur zu Tarnungszwecken an erster Stelle der Vereinszwecke genannten „Förderung des Körpersports“ [5] auch die „Förderung von religiösen Einrichtungen der Islamischen Gemeinschaften“ und die „Zusammen- arbeit mit Personen und Organisationen mit ähnlichen Zielsetzungen“ angeführt werden. Gemeint sind natürlich bosniakisch-islamische Einrichtungen und Organisationen.
Wie der Vorstand der Bosniaken wiederholt erwähnte [6], erfuhr man durch Vermittlung des Vöcklabrucker Bürgermeisters Herbert Brunsteiner (ÖVP) von einem zum Verkauf angebotenen leerstehenden Lagergebäude der ehemaligen Firma Wohlmuth in Vöcklabruck, Unterstadtgries 52, das durch Konkurs an einen Immobilienentwickler in Tirol überging. Dieses Lagergebäude mit 720m2 Grundfläche (BG 50325 EZ 687) wurde vom Restgrundstück getrennt angeboten. Es liegt mitten in einem expansiven Wohngebiet und ist nur durch eine Unterfahrung unter den umliegenden Wohngebäuden erreichbar. (Eben wegen seiner seinerzeit vermittelnden Tätigkeit erscheint der Bürgermeister in der Sache nicht unbefangen zu sein, was manche seiner späteren Reaktionen erklären mag.)

Rechts im Bild (rot markiert) das Lagergebäude inmitten einer Wohnsiedlung

Mit Kaufvertrag vom 25.2.2009 [7] kaufte der Verein dieses Lagergebäude samt 720m2 Grundfläche, und zwar offensichtlich ohne zuvor wie üblich die Nutzrechte zu klären [8]. Da es unwahrscheinlich ist, dass dieses wichtige Faktum schlicht ignoriert wurde, ist anzunehmen, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt gewisse Zusagen betreffend künftige Widmungsmöglichkeiten gab, auf welche die Käufer vertrauten. Man kann daran aber auch ersehen, mit welcher Überzeugung sich die Bosniaken über die Interessen der Anrainerschaft und somit der Rechtsordnung hinweg setzten. Der Kaufpreis von 280.000 Euro war nämlich nur in dieser Hinsicht (d.h. unter Einberechnung einer „Umwidmung auf Kosten der Anrainer“) angemessen; andere Kaufinter- essenten hätten für ein abbruchreifes Objekt lediglich ein Drittel dieses Preises geboten (= Grund- preis minus Abbruchkosten). [9]
Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgte in vier Ratenzahlungen, offensichtlich nicht ohne finanzielle Unterstützung aus Bosnien, da von dort ja in der Folge auch der Imam der „Džemat Vöcklabruck“ bestellt wurde. [10] Die Kaufraten wurden durch eine Bankgarantie besichert, und die Besicherung wiederum erfolgte durch Pfandrechtsbestellung (Höchstbetrag 210.000 Euro) zugunsten der Bank. [11]

Am 17.11.2011 erfolgte eine Projektpräsentation seitens des „Bosniakisch-Österreichischen Kulturvereins“. Eine Anrainerin berichtet darüber:
Der Verein, der sich offiziell „Bosniakisch-Österreichischer Kulturverein“ nennt, hat sich am 17.11.2011 bei den Bewohnern im Unterstadtgries in einer Veranstaltung vorgestellt. Es wurde dabei ausdrücklich betont, dass es sich um keinen Moscheebetrieb handeln wird. Der Moscheebetrieb wurde jedoch entgegen aller gemachten Versprechungen fast unmittelbar nach der Vorstellung OHNE GENEHMIGUNG, d.h. illegal, aufgenommen. [12]

Es dauerte auch nur kurze Zeit und die Anrainer wurden von hoher Lärmbelästigung durch Umbauten geplagt, die ohne Baugenehmigungen erfolgten. Besonders arg war die Lärm- belästigung allerdings während der nächtlichen Ramadan-Feiern 2012, zudem fanden die Anrainer ihre Stellplätze regelmäßig von auswärtigen Fahrzeugen belegt. Die Stadtgemeinde Vöcklabruck und die Polizei wurden mit Beschwerden bombardiert.
Der Verein hatte – aus einem guten „strukturellen“ Grund – weniger als hundert eingetragene Mitglieder. Es stellte sich bald heraus, dass von den 95 eingetragenen Vereinsmitgliedern 92 Männer sind. [13]. Bei Erhebungen der Stadt-Polizei wurden bei den Freitags-Veranstaltungen des Vereins jedoch regelmäßig über 120 männliche Teilnehmer festgestellt, dazu kamen aber noch viele Frauen und Kinder. Bei Feiern und größeren Veranstaltungen wurden oft über 250 Personen gezählt, bei gewissen Festen sogar an die 300 Personen. Die Taktik der Bosnier war durchschaubar und kam auch in ihrem späteren Bauansuchen (2016) klar zum Ausdruck. Bei bis zu 100 Personen sind nämlich weniger Emissionsprüfungen erforderlich und für eine Gebäudenutzung für mehr als 150 Personen wäre eine Genehmigung nach der Betriebstypenverordnung erforderlich. Die Motivation der Bosniaken schien also darin zu liegen, die Raumordnung und die Anrainer- interessen zum Eigenvorteil aushebeln zu wollen. [14] [§§]
Massive Kritik der Bevölkerung gab es auch an der Gemeindeverwaltung. Man habe das Problem nicht erkannt (nicht erkennen wollen?) und fünf Jahre lang mit halbherzigen Aktionen einen illegalen Moscheebetrieb geduldet, beklagen genervte Anrainer.
Schon 2011 hatten die Bosniaken eine Umwidmung versucht, bei einer Unterschriftenaktion hatten sich jedoch über 130 Anrainer dagegen ausgesprochen. Anlässlich der bereits erwähnten Präsentation des Vereinsprojektes am 17.11.2011 hatte Bürgermeister Herbert Brunsteiner (ÖVP) immerhin klar darauf hingewiesen, dass seitens der Bosniaken ein Bauantrag zu stellen und danach ein Verfahren mit Anrainerbeteiligung abzuwickeln sei.
Die Aufforderung des Bürgermeisters zu einem Bauantrag wurde jedoch von den Bosniaken ignoriert, stattdessen erfolgte – wie ebenfalls bereits oben erwähnt wurde – der Umbau im Frühling 2012 illegal. Im Frühsommer 2012 wurde eine Eröffnungsfeier mit über 300 anwesenden Personen veranstaltet und im Juli merkten die Anrainer dann erst so richtig, was ausgedehnte nächtliche Ramadan-Feiern bis in die Dämmerungsstunden am Morgen für die Nachtruhe bedeuten. Die Behörden schwiegen dazu.

Einer der Anrainer brachte es auf den Punkt: „Die politisch gewählten Bürgermeister kommen häufig aus Sozialberufen und bessern sich durch politischen Wahlerfolg die Gehaltssituation auf. Solche Bürgermeister erscheinen jedoch bei echten Entscheidungen in Sachfragen und bei Bewältigung uneinsichtiger Bürgergruppen völlig überfordert.“

Im Jahr 2012 fand auch in Vöcklabruck eine salafistisch [4] orientierte Koran-Verteilungsaktion statt, um Konvertiten zum Islam und Unterstützer des Salafismus zu rekrutieren. Die Verteilungsaktion war Teil der “LIES”-Propaganda des Hamas-Terroristen Ibrahim Abou Nagie. [15] Die Koran-Exemplare wurden von einem salafistischen Verein in Wels geliefert (ZVR-Zahl 810023782), der selbst unter behördlicher Beobachtung steht und sich als Glaubensgemeinschaft ausgibt. Die österreichischen Behörden sahen jedoch trotz deutlicher Warnungen Ihrer Kollegen aus der BRD keinen Anlass zum Einschreiten.
In weiterer Folge versuchten die Bosniaken im Jahre 2015 mit einer „Bauanmeldung“ für einen Gebetsraum im Obergeschoss die bei einem „Bauantrag“ gesetzlich vorgeschriebene Berück- sichtigung der Anrainer-Parteistellung zu umgehen, blitzten jedoch bei der Stadt-Behörde und in weiterer Folge beim Oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht ab. [16] Dasselbe versuchte man erneut mit der Anmeldung eines Gebetsraums im Erdgeschoss, doch auch in diesem Fall verwies das Landesverwaltungsgericht die Angelegenheit aufgrund einer Beschwerde des bosniakischen Vereins gegen einen ablehnenden Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde Vöcklabruck an die Unterbehörde zur besseren Begründung zurück [17].
Am 23.7.2015 stellte nach langem Zögern (oder aus taktischen Gründen) der bosniakische Verein den vom Bürgermeister bereits 2011 empfohlenen „Bauantrag“ (d.h. Antrag auf ein Verfahren mit Anrainer-Parteistellung) verbunden mit Änderung des Verwendungszwecks für das Gebäude sowie Umbau mit Sanierung und Neunutzung, vorgeblich für seine Vereinstätigkeit. [18] Die tatsächlich beabsichtigte Verwendung des Gebäudes als Kultraum (Moschee) wurde nicht genannt, weil ein privatrechtlicher Verein dazu laut dem im selben Jahre beschlossenen neuen Islamgesetz gar nicht berechtigt war. [19] Diesen Antrag wies der Bürgermeister am 26.1.2016 ab und auch der Gemeinderat gab am 8.4.2016 der Berufung der Bosniaken nicht statt.
In der Begründung ihrer Berufung umschrieben die Bosniaken den geplanten Gebetsraum sehr taktisch, aber wenig islamisch:

• Aufenthalt und Treffpunkt für Vereinsmitglieder
• Nutzung für geistigen und religiösen Kulturaustausch
• Taufen bei Neugeborenen
• Trauungen nur religiös (keine Feiern)
• Andacht nach einem Todesfall
• Raum für Vereinsversammlungen oder Besprechungen
• Der Multifunktionsraum ist nicht vorgesehen zur Ausrichtung musikalischer Veranstaltungen (z.B.: Konzerte, Veranstaltung von Hochzeitsfeiern). [18]

Nicht-Bosniern war bisher eine islamische Taufe nicht bekannt. Aber anscheinend wollte man sich damit optisch an örtliche christliche Bräuche anpassen, um bessere Chancen zu haben. [§§] (siehe die zusammenfassende Anmerkung.
Aufgrund einer weiteren Aufforderung der Baubehörde, die Nutzung des Gebetsraumes genauer zu beschreiben, erging seitens des Vereins mit Schreiben vom 2.12.2015 folgende Stellungnahme (verkürzt wiedergegeben):
„Für individuelles Gebet kann der Gebetsraum von 06:00 Uhr morgens bis ca. 21:00 Uhr genutzt werden. Für Gruppengebete während der Woche wird mit durchschnittlich fünf Personen, während des Wochenendes vielleicht mit zehn Personen, im Ramadan während der Woche etwa mit 20 bis 25 Personen gerechnet. Am Freitag findet das Freitagsgebet um 13:00 Uhr statt. Gerechnet wird mit 100 Personen. Die Besucher reisen üblicherweise über öffentliche Straßen an.“ [18]
Mit den 100 Personen sind allerdings – das belegt schon das bisherige Besucheraufkommen – nur Männer gemeint. Frauen und Kinder werden nicht mitgezählt. [§§] Dass die in dieser Stellung- nahme genannten Zahlen nicht stimmen, sondern rein „kosmetischer Natur“ sind und zur „Beruhigung der Behörden“ dienen sollten, war zu diesem Zeitpunkt aufgrund der laufenden Beobachtungen durch die Polizei auch den betroffenen Behörden längst bekannt. Reaktion von behördlicher Seite erfolgte allerdings keine.
Warum derartige Anträge seitens der damit befassten Behörden nicht durch Experten auf ihre Plausibilität geprüft werden, ist schwer zu durchschauen. So könnte etwa ein Islamexperte wie Dr. Amer Albayati, der die örtlichen Verhältnisse gut kennt und auch die Anrainer berät, auf Anhieb die „bewussten Auslassungen“ der Bosniaken im obigen Antrag bzw. in ihrer Stellung- nahme aufzeigen. [20]
Wegen des Inkrafttretens des Islamgesetzes [19] oder vielleicht auch noch aus anderen, externen Gründen, über die derzeit noch wenig bekannt ist, benannte sich der Vöcklabrucker Verein um und musste auch seine Statuten ändern. Die Kultusbehörde hatte nämlich einer Forderung des bosnischen Rijaset (Islamischer Zentralrat) nachgegeben und alle bosnischen Vereine in Österreich zwangsweise dem Rijaset unterstellt. Die Auswirkungen sind noch nicht absehbar, weil dadurch in Österreich gesetzwidrig eine (nach dem türkischen Diyanet) weitere ausländische Vereinsstruktur etabliert wurde.
Der Verein bezeichnet sich nunmehr nach aktuellem Vereinsregisterauszug „Bosniakisch-Österreichisches Kultur- und Bildungszentrum Vöcklabruck“. An erster Stelle im Vereinszweck steht jetzt die „Pflege der bosniakisch-islamischen Kultur und Tradition sowie der muslimischen Geschichte unter besonderer Berücksichtigung der bosniakischen Geschichte“. An zweiter Stelle findet man die Formulierung „Pflege des Islam als Kulturverein in Zusammenarbeit mit der Bosniakischen Kultusgemeinde der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich unter Ausschluss jedweder religiösen oder politischen Tätigkeit; der Verein bezweckt insbesondere nicht die Verbreitung der Islamischen Glaubenslehre.“ Einen deutlicheren Widerspruch kann es nicht geben.
Der Zweck der Umbenennung ist offensichtlich: „Pflege des Islam als Kulturverein“. Islam also nicht als Religion, sondern als Kultur! Mit der Bezeichnung „Kultur- und Bildungszentrum“ möchte man gleich auch das Gebäude einbeziehen. Aber von wegen „Ausschluss jedweder religiöser Tätigkeit“: Kulthandlungen (Gebete) fanden natürlich weiterhin in vollem Umfang statt, wie auch von der Polizei laufend erhoben wurde. [§§]

Der Vöcklabrucker Verein behauptet ferner, Mitglied der IZBA zu sein, der „Islamske zajednice Bošnjaka Austrije“ (wörtl.: „Islamische Vereinigung der Bosniaken Österreichs“), und deshalb auch zur Islamischen Glaubensgemeinschaft zu gehören. Zur Bekräftigung wurde sogar als Vertreterin der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) Carla Baghajati eingeladen; von ihr ist bekannt, dass sie der Muslimbrüderschaft nahesteht, die bei der IGGÖ (und in Bosnien) eine gewichtige Rolle spielt. Damit will man offenbar eine Schiene legen, um doch zum Betrieb einer Moschee berechtigt zu sein. Allerdings ist der Vöcklabrucker Verein kein Mitglied der IZBA, wie es von IZBA gegenüber dem Magazin XLarge bestätigt wurde und wie es auch der IZBA-Webseite zu entnehmen ist (Stand: April 2017). [21]
Trotzdem wagte sich der bosniakische Verein in Vöcklabruck am 4.5.2016 an eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht. In einer Verhandlung, am 7.12.2016, beschäftigte sich das Gericht ausführlich mit den unterschiedlichen Vorbringen. Die Stadtgemeinde wurde durch mehrere kompetente Mitarbeiter vertreten. Das wurde aber von Juristen kritisiert, die Vertretung in einer so heiklen Angelegenheit sollte ein Anwalt führen, dem auch das Verfahrensrecht geläufig ist, und nicht Mitarbeiter, die notgedrungen nur ihre eigene Arbeit verteidigen können. Auch das schien Bürgermeister Herbert Brunsteiner entgangen zu sein. [22]
Die Beschwerde des bosniakischen Vereins betreffend „Antrag auf Baugenehmigung“ wurde vom Oberösterr. Landesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11.1.2017 [18] abgewiesen. Weder in der Verhandlung am 7.12.2016 noch im gut begründeten Urteil wurde allerdings auf einige wichtige Punkte eingegangen: nämlich auf den jahrelangen illegalen Moscheebetrieb und auf die umfang- reichen Belästigungen, denen die Anrainer seit Jahren ausgesetzt sind.
Es gab noch ein weiteres Verfahren, das ebenfalls vor dem Oberösterr. Landesverwaltungsgericht endete. Der von den Bosniaken als Gebetsraum im Erdgeschoß beantragte (und zuvor bereits tatsächlich als solcher benutzte) Großraum war 1976 nur als Schau- und Lagerraum bewilligt worden, die Bewilligung war 1981 abgelaufen. Die Stadt-Behörde hatte festgestellt, dass sich dieser Raum nicht als Gebetsraum eigne und dass mit der faktischen Benutzung als Gebetsraum eine dem Bewilligungsbescheid aus 1976 widersprechende Nutzung vorliege, weshalb diese Benützung zu untersagen war.
Auch dagegen ging der Verein vor. Die Begründung war schon etwas eigenartig. Der Verein meinte, nach Artikel 15 Staatsgrundgesetz habe jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsausübung. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sei eine anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft. Ob die IGGÖ eine Kirche ist, sei dahingestellt. Der bosniakische Verein in Vöcklabruck ist jedenfalls nicht die IGGÖ und auch kein Organ oder Mitglied der IGGÖ.
Mit einem Gerichtsurteil vom 17.1.2017 [23] wurde auch diese Beschwerde abgewiesen. Der bosniakische Verein darf am Unterstadtgries 52 keinen Gebetsraum („Moschee“) mehr betreiben. Bereits am 11.1.2017 war das Ansuchen auf einen Gebetsraum im Erdgeschoss durch ein „Bau-Anmeldeverfahren ohne Anrainerbeteiligung“ abgewiesen worden. [18]
Ein Vorspiel für eine geplante Rassismus-Inszenierung gab es bereits: vom 16.-23.3.2017 wurden in Vöcklabruck „Internationale Wochen (sic!) gegen den Rassismus“ unter dem Motto „Solidarisch und offensiv gegen den antimuslimischen Rassismus!“ ausgerufen. Tatsächlich fand eine Nachmittagsveranstaltung am 18.3.2017 in der Arbeiterkammer Vöcklabruck statt. Unter den Podiumsteilnehmern schienen dort auf:
Adem Hasanovic, MA, Imam, Bosniakischer Verein “Džemat Vöcklabruck“ – Weshalb ein nicht-religiöser Verein einen Imam beschäftigt, ist nicht einsichtig.
Und auch unter dem Veranstaltungsplakat prangte das Moschee-Logo „Džemat Vöcklabruck“ [25]

Der örtliche SPÖ-Vorsitzende Stefan Maier hielt als Stadtrat der „Bezirksgemeinde“ (richtig wohl: Stadtgemeinde) Vöcklabruck eine Begrüßungsrede und war im Gruppenfoto im Zentrum postiert. [26] Mit Murat Baser war sogar ein Vorstandsmitglied des Vereins ALIF vertreten, eines Vereins der extremistischen türkischen Milli Görüs.

Dass das „Bosniakisch-Österreichische Kultur- und Bildungszentrum Vöcklabruck“ nach wie vor Moscheebetreiber ist, belegt insbesondere die Facebook-Seite des Vereins [27], auf der diese ebenfalls nach wie vor als „Džemat Vöcklabruck“ (also „islamische Glaubensgemeinde Vöcklabruck“) auftritt und einschlägige „Freunde“ sowie Fotos und Inhalte präsentiert, so etwa zuletzt (Eintrag vom 12. April 2017): „Džuma-Namaz je sutra u OKH Vöcklabruck, to je objekt gdje je bila stara Bolnica u Vöcklabrucku“ („Das Freitagsgebet findet morgen im OKH Vöcklabruck statt, das ist das Objekt, wo sich das alte Krankenhaus von Vöcklabruck befand“).
Wegen der hohen Strafdrohungen bei Missachtung eines Urteils des Oberösterr. Landes- verwaltungsgerichts hat man also lediglich den Schauplatz der öffentlichen Kulthandlungen an andere, „neutrale“ Orte verlagert. Es wird weiter Moscheebetrieb gespielt, wenn auch unter geänderten Standorten. [§§]

Hier wären – noch vor den Umwidmungsfragen – neuerlich die Behörden gefordert, insbesondere die Vereinsbehörde. Weil eine islamische Kulteinrichtung eben nur dann betrieben werden darf, wenn das im Rahmen einer der „Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“ (IGGÖ) zugehörigen öffentlich-rechtlichen Kultusgemeinde erfolgt. Da dies aber nicht der Fall ist, wäre der Verein schon seit einem Jahr behördlich aufzulösen gewesen. [19]
Somit erhebt sich eigentlich nur mehr die Frage: Wie lange noch dürfen die Bosniaken die österreichischen Gesetze missachten?

Schlussfolgerung:

Wenn durch die räumliche Nähe eines „Vereinszentrums mit Nachtbetrieb“ vorwiegend zum Wochenende die natürliche Ruhe in der Wohnsiedlung gestört wird und wenn noch dazu nachweislich versucht wird, die Anrainerinteressen und somit das Rechtssystem auszuhebeln, ist ein Dauerkonflikt vorprogrammiert. Die latenten Konflikte werden dadurch immer mehr statt weniger. Das zu verhindern war jedoch der Wille des Gesetzgebers in der oberösterreichischen Raumordnung.
Noch bevor der Kaufvertrag zum Erwerb des Objekts Unterstadtgries 52, 4840 Vöcklabruck abgeschlossen war und der Herr Bürgermeister den Grundstücksteilungsbeschluss erlassen hatte, wurde berichtet [28]:

„Die Dzemat ist heuer [2009] vier Jahre alt und nach [üblicher] Management-Statistik stellt ihr Wachstum wirklich ein Wunder dar. Zu Beginn hatte sie nur 48 Mitglieder, doch binnen vier Jahren wuchs deren Zahl auf 220. Der Grund für diesen Erfolg liegt sicherlich in der Einheit der Muslime dieser Dzemat – es handelt sich um Bosniaken aus Bosnien und Herzegowina, Bosniaken aus dem Kosovo und Bosniaken aus dem Sandschak. Zur Farbenpracht und Schönheit der Dzemat zählen aber sicherlich auch ihre albanischen, afghanischen, pakistanischen und arabischen Brüder. Die Dzemat-Angehörigen verweisen stolz darauf, dass es sich um eine internationale Dzemat handelt, die sich aus Bosniaken, Albanern, Goranen [8] und anderen Völkerschaften zusammensetzt. Von all diesem lässt sich in einem gewissen Grad die Schönheit des Lebens in dieser Dzemat ermessen und diejenigen, die an ihr mitarbeiten, wissen das wohl am allerbesten.
Die Dzemat steht nun vor der Realisierung eines wichtigen Projekts; dabei handelt es sich um den Ankauf eines ehemaligen Einkaufszentrums mit etwa 720 Quadratmetern Grundfläche und Raum auf drei Etagen, was am Anfang für ein breites Spektrum von Programmaktivitäten ausreichen wird, welche diese Dzemat mit ihrer Führung in den kommenden Phasen ihrer strategisch ausgeklügelten Zielsetzung plant. Und wenn diese kleine und unbekannte Dzemat eine Nachricht an die muslimische Ummah zu überbringen hat, dann ist es die, dass wir zusammenarbeiten müssen und nur gemeinsam erfolgreich sein können.
Salam aus Österreich; ADEM SALIJI und ADEM HASANOVIC“

… Und zwei Jahre nach dem Objektkauf am 17.11.2011, bei der Präsentation vom Hr. Bürgermeister mit dem Vereinsvorstand an die Anrainer zum ersten Umwidmungsversuch wurde von 60 Mitglieder (Personen) berichtet. Der Bürgermeister gibt jedoch das offizielle Protokoll nicht frei, dagegen wurde kürzlich von Anrainern Beschwerde beim OÖ Landesverwaltungsgericht Linz eingereicht.

Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit
täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit.
Aber man kann nicht das gesamte Volk
die ganze Zeit täuschen.“
(Abraham Lincoln, Milwaukee Daily Journal,
29. Oktober 1886)

Dieser Artikel beruht in Teilen auf einem vor kurzem im österreichischen Nachrichtenmagazin XLarge veröffentlichten Bericht [1], wurde aber – schon wegen der besonderen Brisanz und Aktualität des Themas – in vielen Punkten erweitert und präzisiert.

 

Anmerkungen / Belege:
[Die Bezeichnung der Anmerkungen stimmt nicht mit dem Text überein, wurde jedoch so belassen.]

[1] https://www.xlarge.at/?p=2999
[2] Der Begriff „Bosniaken“ wurde erstmals im Österreich-Ungarischen Militär verwendet. Heute verstehen sich die Bosniaken (bosnisch: Bošnjaci, sg.: Bošnjak) als eine der südslawischen Ethnien mit etwa drei Millionen Angehörigen, die primär in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro leben. Der Begriff ersetzte 1993 die bis dahin amtliche Bezeichnung der bosnischen Muslime als „Muslimani u smislu narodnosti“ („Muslime im Sinne der Nationalität“). Die Bosniaken sind heute neben Kroaten und Serben laut Verfassung eines der drei konstitutiven Völker von Bosnien und Herzegowina. Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Bosniaken
[3] „Sarajevo will bosnische Vereine in Österreich an die Leine nehmen“, Neues Volksblatt, 7.4.2017, http://www.ekiw.com/images/pdf/VoBl_Bos¬nischeVereineOOE.pdf
[4] Salafisten sind Anhänger eines idealisierten Ur-Islam. Sie streben nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden einen islamischen Gottesstaat an, der mit der westlichen Demokratie unvereinbar ist. Vgl. http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/salzkammergut/ Behoerde-laesst-Koran-Verteilung-pruefen;art71,867540
Ein weiteres Beispiel: Frauen und Männer sollen bei Feiern der „Džemat Vöcklabruck“ streng getrennt werden, was bei der Jugend jedoch bereits auf deutliches Missfallen gestoßen ist. Und obwohl es unter den 95 Mitgliedern des Vereins immerhin 3 (drei!) Frauen gibt (Stand: April 2015), durften die weiblichen Mitglieder bei der vor zwei Jahren stattgefundenen Generalversammlung des Vereins nicht anwesend sein. Begründung: Entscheidungen zu treffen ist Männersache!
[5] Es ist nicht bekannt, ob und in welcher Form der Verein jemals eine Förderung von Körpersport „als Vereinsziel“ betrieben hat. Naheliegender ist die Annahme, dass es sich hier um eine gezielte Verschleierung der wahren Absichten handelt, vgl. Anmerkung [§§] auf S. 15-16.
[6] Etwa gegenüber dem Sprecher der Anrainerprotestbewegung und gegenüber einem Ex-Stadtrat der SPÖ.
[7] http://www.ekiw.com/images/pdf/KVbkv2009.pdf
[8] Beim Kauf einer Liegenschaft ist eine aufschiebende Wirkung üblich, bis die Benützungsbewilligung geklärt ist.
[9] Mit dem Glauben an Zusagen betreffend künftige Widmungsmöglichkeiten („wir werden die Umwidmung bekommen“) hat sich mathematisch ausgedrückt folgende Rechnung ergeben:
[10] der Verkäufer Pletzer GmbH [Pletzer Anton Leasing u. Verwaltungs GmbH FB 293173m 6361 Hopfgarten im Brixental, Tirol, gezeichnet von KR Anton Pletzer, Beurkundungsregister 551/2009] hat einen wesentlich höheren Preis erzielt, als dies üblicherweise möglich gewesen wäre;
[11] der Bosniakische Kulturverein (Moscheeverein) als Käufer hat sich im Vergleich zu Alternativen ca. 200.000 Euro erspart;
[12] beide „Gewinne“ gehen allerdings „auf Kosten der Anrainer“, denn durch die Lastenverteilung im Falle einer Umwidmung würden sich infolge des Verlustes der Wohnqualität die Liegenschaftswerte der Anrainer um ca. 2,5 Millionen Euro verringern; und Bürgermeister Brunsteiner, der die Transaktion eingefädelt hat, ist seither das Zünglein an der Waage und hofft auf Wählerstimmen; diese Ausgangslage scheint seine nunmehrige Vorgangsweise nicht unwesentlich zu beeinflussen.
Da eine entschädigungslose Grundentwertung nicht EU-konform ist, wäre der Gemeinderat auf Schadenersatz zu verklagen oder müsste dieser den Anrainern einen entsprechenden Kostenersatz anbieten. Die Begründung liegt klar auf der Hand: mit der oberösterr. Raumordung hat der Gesetzgeber seinen Willen bekundet, dass eine solche Entwertung von Vermögen verhindert werden soll. Wer dies ignoriert, schafft de facto die oberösterr. Raumordnung ab!
[13] http://ekiw.com/images/pdf/KonkursImam.pdf
[14] BG 50325 EZ 687: C-Ln 7 a 2045/2010 Pfandurkunde 2009-07-03
[15] Hinzu kommt noch eine Fehlannahme der christlichen Umwohner, was genau unter „Moscheebetrieb“ zu verstehen ist: während christliche Gebetshäuser (Kirchen) rein der Kulthandlung dienen, finden gastronomische und sonstige Feiern nicht in der Kirche statt, sondern beim Kirchenwirt, der Gemeinderat trifft sich im Rathaus und ein Kaufgeschäft ist immer getrennt von der Kirche im Dorf. In einer „Moschee“ werden aber sämtliche genannten Veranstaltungen (steuerfrei) zusammengefasst, d.h. „Moschee“ entspricht „Kirche, Kirchenwirt, Rathaus und Kaufgeschäft in einem einzigen Gebäude“. Diese Fehlannahme bzw. Unkenntnis der Andersgläubigen wurde offensichtlich bewusst ausgenützt: ein klassischer Fall von Taqīya. [§§]
[16] Laut einer dem Ansuchen um Baubewilligung, eingebracht am Stadtamt 28. Juli 2015, beigelegten Liste (Stand: April 2015), welche den Anrainern vorliegt.
[17] Es geht ferner auch um zwingende Vorschriften wie Brandschutzkonzept, Brandschutzordnung, Kennzeichnung der Fluchtwege, etc. – Vgl. allgemein: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage =LrOO&Gesetzesnummer=20000870&FassungVom=2016-05-21&Artikel =&Paragraf=1&Anlage=&Uebergangsrecht
[18] http://ekiw.com/images/bilder/Lest.jpg
[19] http://www.lvwg-ooe.gv.at/5990.htm
[20] http://www.lvwg-ooe.gv.at/9455.htm
[21] http://www.lvwg-ooe.gv.at/Entscheidungen/2017/151017.pdf
[22] Das Islamgesetz 2015 untersagt ausdrücklich den Betrieb einer Moschee durch privatrechtliche Vereine und gestattet diesen nur öffentlich-rechtlich genehmigten sog. „Kultusgemeinden“, d.h. Körperschaften öffentlichen Rechts (§ 8 iVm § 31 (3) IslamG). Vgl.: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009124
[24] http://www.initiativeliberalermuslime.org/
[25] http://www.izba.at/dzemati.html
[26] Am Tag der mündlichen Verhandlung des Oberösterr. Landesverwaltungsgerichts am 7.12.2016 in Linz waren 4 Männer des Stadtamtes zur Verteidigung ihrer eigenen Arbeit anwesend; die Mitarbeiter hätten eher als Zeugen gehört werden sollen, wie es juristisch üblich ist und wie es auch bei den Bosniaken erfolgte.
[27] http://www.lvwg-ooe.gv.at/Entscheidungen/2017/151031.pdf
[28] https://www.facebook.com/dzemat.vocklabruck/photos/a.371919359 673341.1073741826.371919326340011/664449893753618/?type=3
[29] http://ekiw.com/images/bilder/AntiislamRassismus.jpg
[30] http://ekiw.com/images/bilder/AiRspoe.png
[31] https://www.facebook.com/dzemat.vocklabruck/
[32] Das Original der Erfolgsmeldung 1.2.2009
vom damals „Bosnischer Humanitärer- Sport- Kultur-und Glaubensverein Gazija” (ZVR-Zahl 606968101, http://www.ekiw.com/images/pdf/Vereinsregister2005.pdf

Dzemat “GAZIJA” – Austrija
Nedjelja, 01 Februar 2009 15:08
SVI MUSLIMANI ZAJEDNO
I ako je u aktuelnim tokovima sve prisutniji zov Muslimana na jedinstvo a zov je znatno ueestaliji i poieljniji nakon tuinih slika iz Palestine, jedan dzemat bi u istinu mogao posluziti ka paradigma za ove vapaje Muslimana stotina godinama.
U malom gradicu ATTNANG-PUCHHEIM u Austriji egzistira dzemat “GAZIJA” – koji je u sastavu IZ BOZNJAKA AUSTRIJE a time i RIJASETA IZ BiH.
Citalac ce se zaista upitati kakve veze ima muslimansko jedinstvo i ovaj nepoznati dzemat? U nekoliko narednih redaka pokusat cemo to objasniti.
Ovaj za sada malo poznati dzemat je prava basta sa raznobojnim i porijeklom raznovrsnim cvjetovima u svom sastavu.
Zapravo dzemat je bosanski – bosnacki po institucionalnoj liniji, ali kad se pogleda njegova struktura onda se moze zasigurno reci da bi ovaj dzemat trebao biti uzor svim relevantnim predstavnicima pa ako hocete i narodnim masama muslimana sirom svijeta.
Rekosmo da je dzemat bosnjacki ali u njemu imamo Muslimana iz gotovo svih djelova svijeta, a nama posebno interesantno §to je an balkan u malom.
Imam je ADEM HASANOVIC iz Novog Pazara, svrsenik GAZI-ISABEG medrese u Novom Pazaru, koji je diplomirao na Fakultetu Islamskih Nauka u Sarajevu.
Predsjednik je bosnjak iz priboja (sandzaklija) BEHUDIN ZANOGA, inace porijeklom iz Orahovca – Kosovo.
Podpredsjednik je hadzi EDIN KAMENIC iz Mostara (hercegovac), sekretar je USNIT KULICI bosnjak iz Prizrena – Manastirica i 4 clana odbora: HADZI SAFET KALENIC, ENVER ZDERO, HAMDIJA SIPO I EMIR BEGLEREVIC.
Dzemat je star 4 god. ah po menadzmentskim statistikama rasta sigurno pravo cudo. Na pocetku je imao samo 48 clanova da bi 4 god. kasnije cifra dostigla 220. Razlog za ovakav uspjeh jeste svakako jedinstvo muslimana – bosnjaka BiH, bosnjaka Kosova i bosnjaka Sandzaka – ovog dzemata.
Sarenolikost i ljepotu dzemata svakako eine i braca albanci, afganistanci, pakistanci i arapi. Dzematlije s ponosom isticu da je ovo internacionalni dzemat sastavljen od Bosnjaka, Albanaca, Goranaca i drugih.
Iz svega ovog recenog do nekle se moze pretpostaviti ijepota zivljenja u ovom dzematu ah oni koji su u njemu najbolje to znaju.
Dzemat se nalazi pred jednim vaznim projektom a to je kupovina nekadasnjeg trgovackog centra sa oko 720 kvadrata, prostora na 3 etaze, §to de biti dovoljno u pocetku za siroku lepezu programskih aktivnosti koje ovaj dzemat sa svojim rukovodstvom planira u narednim etapama svoga strateski osmisljenog cilja. I ako mali i nepoznat ovaj dzemat treba da bude lijepa poruka ummetu Muslimana kako se moze zajedno i samo zajedno
uspjeti.
Selam iz Austrije
ADEM SALIJI i ADEM HASANOVIC

Abgerufen aus:
http://www.prizren-web.com/magazin/index.php?ption=com_content&view=article&id=374:dzemat.

[§§] Eine zusammenfassende Anmerkung zu „Verschleierung der Absicht“ oder Täuschung Fremder oder Dritter (nicht die Selbsttäuschung ist gemeint!):
Taqīya (arab. ﺔــﻴـﻘـﺗ ‘Furcht, Vorsicht’), oder in ebenfalls korrekter Transkription Taqiyya oder Taqiyyah, ist eine Form der Lüge oder der Verschleierung, wie sie von der Scharia (dem islamischen Gesetz) Muslimen gegenüber Ungläubigen (Kuffar) explizit erlaubt ist: „Wenn ein Muslim unter ihnen und unter ihrer Autorität lebt und Nachteile erleiden würde, wenn er nicht Loyalität und Zuneigung für sie heuchelt. Diese Zuneigung zu zeigen, ist ihm jedoch nur mit seiner Zunge und nicht mit seinem Herzen erlaubt.“ – Zitiert nach einer autoritativen islamischen Quelle: http://www.khilafah. com/qaa-at-taqiyyah/
Laut Raymond Ibrahim (Director, Middle East Forum) sollte jeder, der organisierte Muslime verstehen will, zuvor Taqīya verstehen; vgl. das nachstehende Zitat aus: http://www.meforum.org/2527/krieg-frieden-und-taeuschung-im-islam
Die zentrale Doktrin der taqiyya wird oft beschönigend „religiöse Verhüllung“ genannt, obgleich sie in Tat und Wahrheit einfach „muslimische Täuschung der Ungläubigen“ bedeutet. Laut dem verbindlichen arabischen Text Al-Taqiyya fi Al-Islam ist „taqiyya von grundsätzlicher Bedeutung im Islam. Fast jede islamische Sekte stimmt mit dieser Taktik überein und praktiziert sie. Wir können sogar so weit gehen und sagen, daß die Anwendung von taqiyya im Islam ein allgemeiner Trend ist und daß die paar Splittergruppen, welche davon absehen, vom Durchschnitt abweichen. … Taqiyya ist in der heutigen Zeit weit verbreitet, speziell in der islamischen Politik.“ (Seite 7, Übersetzung des Autors). Manchmal nimmt man irrtümlicherweise an, daß taqiyya ausschließlich eine schiitische Doktrin sei. Weil letztere eine Minorität unter ihren traditionellen Feinden, den viel zahlreicheren Sunniten, waren, hätten sie historisch mehr Grund „zum Verhüllen“ gehabt. Ironischerweise befinden sich die heutigen im Westen lebenden Sunniten in einer ähnlichen Situation. Sie sind nun eine Minorität umgeben von ihren historischen Feinden – den christlichen Ungläubigen. Der wichtigste Vers im Koran (Sure 3, Vers 28), welcher taqiyya gegenüber Ungläubigen sanktioniert, lautet folgendermaßen: „Nicht sollen sich die Gläubigen die Ungläubigen zu Beschützern nehmen, unter Verschmähung der Gläubigen. Wer solches tut, der findet von Gott in nichts Hilfe – außer ihr fürchtet euch vor ihnen. Beschützen aber wird euch Allah selber, und zu Allah geht die Heimkehr.“
Vgl. ferner Thomas Tartsch: „Jihad as-sagir – Legitimation und Kampfdoktrinen“ (Norderstedt 2009) über „Lüge und Täuschung“ im Jihad:
„Die islamischen Gelehrten sind sich in der Frage, ob es (im Jihad) erlaubt ist, die Ungläubigen zu betrügen und zu täuschen, einig; [dies kann] auf jede Art und Weise [erfolgen], für die sich eine Gelegenheit bietet.“ (S. 91) – „Seit dem 8. Jahrhundert gilt […] die Zweiteilung der Welt in Dar al-Islam (Haus des Islam), wo die Scharia gilt, und die übrigen Gebiete des Dar al-Harb (Haus des Krieges), die nicht dem islamischen Recht unterworfen sind. Nach dem einflussreichen ägyptischen Prediger Yusuf al-Qaradawiy geht dieses Konzept auf Abu Hanifa, den Begründer der hanafitischen Rechtsschule zurück.“ (ebd.)
Die „Bosniaken“ gehören bekanntlich in ihrer großen Mehrheit dem hanafitischen Ritus an…
Vergleiche andere Sprachen:

→ Bosniaks’ use of the “Taqīya”: an Austrian example
https://visegradpost.com/en/2017/05/01/bosniaks-use-of-the-taqiya-an-austrian-example/

→ La “Taqīya” de Bosniaques en Autriche : un exemple type
https://visegradpost.com/fr/2017/05/01/la-taqiya-de-bosniaques-en-autriche-un-exemple-type/

→ Kako su Bošnjaci koristeći Takiju pet godina ilegalno upotrebljavali džamiju u Austriji? http://www.ekiw.com/images/taq/nova.pdf
Bei Visegrád Post, http://www.visegradpost.com

2 thoughts on “Salafisten-Moschee in Vöcklabruck?

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